ARB
ARB
Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001
Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesmini
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Kundengeldabsicherung
Kundengeldabsicherung gemäss Reisebürosicherungsverordnung-RSV
Die bei travel & soul gebuchten Pauschalreisen sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung- RSV (BGBl. II Nr. 10/1998) durch eine Bankgarantie bei der Volksbank Graz Bruck, unter der Garantienummer 12488 abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche, bei
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